I. Einführung
    Der SFCD erstrebt die Förderung der Wissenschaften sowohl
    geistes-, natur-, wie auch gesellschaftswissenschaftlicher Art,
    die alle die Grundlagen der Science Fiction bilden, verbunden
    mit der Förderung einer friedlichen, humanen und toleranten
    Gesinnung. (Quelle: §2 der Satzung)
    Entsprechend ist er bestrebt, eine Umgebung zu schaffen, die
    auf Respekt, Integrität und Fairness basiert.
    Dieser Verhaltenskodex dient dazu, die Erwartungen und
    Verhaltensstandards festzulegen.
    Die Mitgliedschaft im SFCD e.V. oder die Mitwirkung in seinen
    Unterorganisationen (z.B. AN-Redaktion,
    DSFP-Komitee oder Projekte) setzt eine
    Anerkennung dieses Verhaltenskodex voraus.
    Mitglied(er) bezieht sich nachfolgend auf
    diese Personengruppen und deren Umgang miteinander.
    II. Verhalten, Werte und Verantwortung
    1.     Respekt und Meinungsfreiheit:
    
        - Wir respektieren die Meinungen und Ideen anderer.
        Beleidigungen und herabwürdigende Kommentare sind
        inakzeptabel. Beispiele für respektloses Verhalten:
        Abfällige Bemerkungen oder Verächtlichmachung von Ideen.
        
    2.     Sachlichkeit und Professionalität:
    
        - Diskussionen und Entscheidungen erfolgen sachlich und
        professionell. Konflikte werden konstruktiv gelöst.
        Beispiel: Kritisiert werden Sachverhalte, nicht die Person.
        
    3.     Schutz vor Diskriminierung:
    
        - Diskriminierung, Belästigung und intolerantes Verhalten
        sind nicht akzeptabel. Beispiel: Jeder muss sich sicher
        fühlen können, unabhängig von Geschlecht, sexueller
        Orientierung oder Identität.
        
    4.     Persönliche Verantwortung:
    
        - Jedes Mitglied ist persönlich verantwortlich dafür,
        diesen Verhaltenskodex einzuhalten, sowohl online als auch
        offline. Vereinbarte oder implizierte  Vertraulichkeit
        wird eingehalten.
        
    III. Maßnahmen bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex
    1.     Sanktionen:
    
        - Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zu Sanktionen
        führen, die abhängig von der Schwere des Verstoßes sind.
        Dazu zählen der temporäre oder dauerhafte Ausschluss aus
        Unterorganisationen.
        
    2.     Satzungsregelung:
    
        - Darüber hinausgehende Maßnahmen (Ausschluss aus dem
        Verein) werden gemäß §5 (3) 4. der Vereinssatzung geregelt.
        
    IV. Allgemeines
    1.     Bekenntnis zur freiheitlichen
    demokratischen Grundordnung:
    
        - Die Mitarbeit im Verein oder seinen Unterorganisationen
        setzt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen
        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik
        Deutschland voraus. Ein erkennbares bzw. aktives Auftreten
        für bzw. in Organisationen, die als extremistischer
        Verdachtsfall gelten oder als gesichert extremistisch
        eingestuft sind, steht dem entgegen.
        
    2.     Einbindung in andere Regelungen:
    
        - Die Regelungen in diesem Verhaltenskodex sind der
        Satzung des SFCD untergeordnet. Sie sind anderen für den
        SFCD geltenden Regelungen wie den Redaktionsstatuten, aber
        auch den Regeln in vom SFCD genutzten Foren,
        gleichgestellt.
        
    3.     Unterorganisationen:
    
        - Unterorganisationen des SFCD können sich eine eigene
        interne Struktur, eigene Regelungen und eine eigene
        Leitungsebene geben. Es ist der Unterorganisation
        freigestellt, ihre Leitungsebene zu ermächtigen, diese
        Regelungen und den Verhaltenskodex des SFCD eigenständig
        durchzusetzen und Sanktionen auszusprechen.
        
    4.     Durchsetzung des Verhaltenskodex:
    
        - Mitglieder (bei Unterorganisationen: ungeachtet
        interner Regelungen dieser Organisation) sind aufgerufen,
        sich jederzeit vertraulich an Mitglieder des
        Vereinsvorstandes zu wenden, wenn der Verhaltenskodex nicht
        eingehalten oder von den Verantwortlichen nicht
        durchgesetzt wird.
        
    5.     Recht auf Berufung:
    
        - Wer aus einer Unterorganisation durch deren
        Leitungsebene ausgeschlossen worden ist, hat das Recht,
        sich an den Vorstand des SFCD zu wenden. Der Vorstand hört
        beide Seiten an und trifft eine endgültige Entscheidung.
        
    6.     Gültigkeit und Änderungen:
    
        - Der Verhaltenskodex trat in seiner Ursprungsfassung am
        11.12.2023 durch Beschluss des Vorstands in Kraft. Er kann
        jederzeit durch weiteren Vorstandsbeschluss mit Wirkung für
        die Zukunft geändert werden; Änderungen werden den
        Mitgliedern mitgeteilt. Die in dieser Version vorgenommenen
        Anpassungen wurden durch den Vorstand am 08.01.2024 auch
        auf Basis von Feedback im scifinet beschlossen.
        
    Dieser Verhaltenskodex soll die Grundlage für ein respektvolles
    Miteinander schaffen und sicherstellen, dass der SFCD eine
    inklusive Gemeinschaft ist, die Vielfalt schätzt und fördert.